- 709 - 1250. o. T. Frankenberg (bei Frankenstein). Heinrich Herzog von Schlesien, urkundet, er habe seine Stadt in Alta Ripa (Brieg) dem Schulzen Heinrich von Reichenbach, dem Gerkinus de Auro (von Goldberg) und dem Orthlifus zur Aussetzung nach deutschem Rechte übergeben unter Gewährung einer sechsjährigen Freiheit von Steuern und Kriegsdiensten (ausser bei allgemeiner Landesgefahr) für die Ansiedler und des Zinses vom sechsten Hofe, sowie des dritten Pfennigs vom Gerichte für die locatores. Die Einwohner dürfen ober- und unterhalb eine Meile in der Oder fischen, jenseits derselben Hasen jagen, auch Bauholz fällen, wo es ihnen beliebt und sollen auf beiden Seiten der Oder sechs grosse Hufen zur Viehweide haben. Während der Freijahre dürfen die Kolonisten in des Herzogs Landen auch fora sua agere ohne Zoll zu entrichten. Jeder Pole oder sonst einer anderen Nationalität Angehörige muss, wenn er hier ein Haus hat, sichjdas deutsche Recht gefallen lassen. Von den Schenken entrichtet die Stadt jährlich dem Herzoge 20 Mark, auch hat der Herzog hier 10 Fleischbänke suis usibus valitura, die übrigen der Richter und wem sie sonst der Herzog überlassen, während Schuh- und Brotbänke zur Erbvogtei gehören. Innerhalb des ihnen für die Fischerei eingeräumten Bezirkes dürfen die Einwohner Mühlen bauen, sollen auch einen Jahrmarkt einrichten und innerhalb einer Meile keine weitere Schenke dulden dürfen. Alle Dörfer im Umkreise einer Meile sollen von ihr ihre Rechte holen. Vor Ablauf von zwei Jahren verspricht der Herzog die Stadt zu befestigen. Nachdem nun aber Uneinigkeit zwischen den locatores ausgebrochen, Einige gestorben und Andere in Dürftigkeit gerathen sich für ihren Antheil an der Aussetzung mit Gelde haben abfinden lassen, habe der Herzog dem Letzten der locatores, Orthlifus, auf dessen Bitte gestattet, die Erbvogtei an Konrad genannt de Nysa (Neisse) zu verkaufen. Der Herzog bestätigt dies und fügt noch den Zins des Schlachthofes und zwei Badstuben hinzu zu erblichem Besitz. Z. Graf Mrotszco, Graf Albrecht mit dem Barte, Graf Jaxa, Graf Joh. de Wirbna, Joh. Ossina, Graf Pribico, Boguzl. juvenis, dom. Conr. protonot., dom. Conr. pincerna, dom. Hermannus Pfarrer von Schweidnitz und alle die Gebrüder von Michlowe (Michelau). Ausgefertigt durch den herzoglichen Schreiber Walther. Gedruckt bei Böhme, diplomatische Beiträge I. 17 und darnach wieder bei Gaupp, Hall.-Magdebg. Recht 327-30. Besser aus dem Originale im Brieger Stadt-Archiv No. l bei Tzschoppe und Stenzel 318 und wiederum unter Beigabe eines in etwas verjüngtem Massstabe photolithographirten Faksimiles nebst Siegelabbildung im cod. dipl. Siles. IX. 219. In deutscher Uebertragung bei Glawnig, Brieger Wochenblatt, Jahrgang I. Anhang Seite 420 und bei Knie, Beschreibung von Schlesien, Abth. II. Thl. I. 153. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |